AGB

1. Übergabe, Benutzung, Kosten:

Alle Fahrzeuge werden im technisch einwandfreien und sauberen Zustand an den Fahrer übergeben und sind in diesem Zustand an einen Mitarbeiter von DECB zurückzugeben. Wird das jew. Fahrzeug verspätet zurückgegeben, so werden pro Zeiteinheit Kosten erhoben, die sich nach den vereinbarten Stunden-bzw. Tagessätzen richten. DECB stellt diese im Anschluss in Rechnung. Die Kosten für Zusatz-Kilometer, die über den „Frei-Kilometer-Paketen“ gem. Vereinbarung/Vertrag/Gutschein liegen, entnehmen Sie bitte der jew. Bestätigung bez. unserer Preisliste, die Ihnen gerne auf Wunsch übersandt wird.

2. Haftung von DECB

DECB haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nicht für leichte Fahrlässigkeit ausgenommen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Pflichten des Fahrers

Das Fahrzeug darf nur vom Fahrer und den im Vertrag ggfl. genannten weiteren berechtigten Personen geführt werden. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedürfen der vor Fahrtantritt einzuholenden schriftlichen Genehmigung von DECB. Die Kontrolle des Ölgemisch/Öl-Behälters auf korrekte Füllmenge nicht unter „Minimum“ ist bei unseren Fahrzeugen durch den Fahrer regelmäßig, spätestens bei jedem Tankstop, durchzuführen. Ferner ist der Reifendruck zu prüfen und ggfl. zu korrigieren.
Bei unverhältnismäßig hohem Reifenabrieb als Folge von „Bremstests“etc. haftet der Fahrer uneingeschränkt. Während der Zur Verfügungsstellung über Nacht (22.00h-08.00h) ist das Fahrzeug in geschlossenen Räumen unterzubringen und entsprechend zu sichern. Bei Nichtbeachtung besteht kein Versicherungsschutz. Tagsüber ist das Fahrzeug jederzeit gegen Diebstahl zu sichern. Das Fahrzeug darf ausschließlich im üblichen Straßenverkehr und nicht zu Renn-/oder Geländefahrten oder sonstigen Sonderfahrten genutzt werden. Es besteht absolutes Alkoholverbot!
Bei Missachtung besteht kein Versicherungsschutz! Das zulässige Gesamtgewicht des jew. Modells darf nicht überschritten werden. Sämtliche Kraftstoffkosten gehen in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Alternativ gilt eine Tankpauschale von € 2,50 je Liter inkl. Service als vereinbart

4. Obliegenheiten des Fahrers im Schadensfall

Für den Fall eines Schadenseintritts oder des Sichtbarwerdens eines technischen Defekts verpflichtet sich der Fahrer, DECB unverzüglich und umfassend zu informieren. Bei technischen Defekten, gleich welcher Art, gehen insbesondere die Rücktransportkosten zu DECB( über den Radius von 10km hinaus ab Standort/Übernahme des Fahrzeuges) zu 100€ zu Lasten des Fahrers. Wir empfehlen den Abschluß eines ADAC Schutzbriefes. Reparaturen für durch den Fahrer veranlasste Schäden (Falschbedienung, mutwillige Zerstörung) gehen in vollem Umfang zu Lasten des Fahrers. Reparaturen dürfen in jedem Fall nur mit
ausdrücklicher ggfl. telefonisch einzuholender Zustimmung durch DECB durchgeführt werden . Die Wahl der Reparaturstätte steht in jedem Fall DECB zu. Die Belege sind in vollem Umfang an VIP. zu übergeben. Bei Diebstahl sowie Unfall ist zudem unverzüglich die Polizei zu informieren. Der Fahrer hat bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort zu warten. Nach einem Unfall ist ein schriftlicher Unfallbericht für VIP zu fertigen, der folgende Angaben enthalten muss:

  • Datum, Zeit und Ort des Unfalls
  • Wer war Fahrzeugführer?
  • Adresse und Versicherungsnummer der anderen Unfallbeteiligten, sowie die amtlichen
    Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge
  • detaillierter Unfallbericht (einschließlich Zeichnung) sowie Namen und Adresse möglicher Zeugen
  • erkennbares Schadensausmaß (Tod, Verletzung, Sachschaden)
  • Angaben zum derzeitigen Aufenthaltsort des Fahrzeuges

5. Preis für die Zurverfügungsstellung

Der Preis ist in vollem Umfang im voraus in bar zu bezahlen. Es gilt die aktuell gültige Preisliste.

6. Rücktritt / Storno

Der Auftraggeber/Teilnehmer bzw. Kunde kann bis zu Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber DECB vom Nutz Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen, den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungs Gebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei DECB.

In jedem Fall des Rücktritts/Stornos durch den Auftraggeber/Teilnehmer steht DECB unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende Entschädigungen zu:

Ist eine Ausfallpauschale/Entschädigung für einen Storno/Rücktritt vertraglich vereinbart und vom Auftraggeber/Kunden mündlich oder schriftlich akzeptiert, so gilt die in der Vereinbarung genannte pauschale Summe. Hierbei ist bis nach dem vereinbarten Termin zu warten, ob nicht ggfl. ein alternativer Auftrag erfolgt ist. Grundsätzlich gilt, ob ein Auftrag rechtlich korrekt durch DECB oder einen Partner durchgeführt werden kann und darf- hierüber entscheidet einzig und allein die Geschäftsleitung von DECB in Abstimmung mit den örtlichen (Genehmigungs-)Behörden.

Sollte keinerlei schriftliche Vereinbarung über einen Rücktritt/Storno/Absage getroffen worden sein, so gelten folg. Storno Bedingungen

  • ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 75€, mindestens jedoch 50 Euro
  • vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Beginn: 100€
  • vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 150€
  • vom 14. Tag bis zu Beginn und bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: 100%

7. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von DECB.